Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beitragsprogramm

1. Laufzeit

Diese Vereinbarung tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und bleibt in vollem Umfang in Kraft, bis eine der Vertragsparteien diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigt.

2. Vorläufige Bedingungen

Die Verpflichtungen von ZAP-Hosting ("Unternehmen") im Rahmen dieser Vereinbarung hängen ausdrücklich von der Erfüllung der folgenden Bedingungen ab: der vollständigen Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die Parteien und der Fertigstellung und Übergabe aller vom Unternehmen geforderten Einwanderungs-, Steuer- und damit verbundenen Dokumente durch den Autor.

3. Dienste

Der Autor ("Contributor") wird dem Unternehmen von Zeit zu Zeit Originalartikel ("Artikel") zur Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens vorlegen (die "Dienstleistungen"). Die Leistungen des Autors im Rahmen dieser Vereinbarung werden zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und in jedem Fall auf professionelle Weise erbracht. Diese Dienstleistungen umfassen die Einholung von Freigaben, Genehmigungen und Ermächtigungen Dritter, die für die uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung der Artikel durch das Unternehmen erforderlich sind (z. B. Freigaben für die Öffentlichkeitsarbeit) (zusammenfassend "Freigaben").

4. Zahlung

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung zahlt das Unternehmen dem Autor für jeden Artikel den in Anhang A angegebenen Satz (der "Satz"). Das Unternehmen zahlt dem Autor den Satz für einen Artikel [bis zum 60. Tag nach dem Ende des Kalendermonats, in dem der Artikel veröffentlicht wurde]. Wenn das Unternehmen der Erstattung von Ausgaben schriftlich zugestimmt hat, muss der Beitragende innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem der Artikel beim Unternehmen eingereicht wurde, eine aufgeschlüsselte Liste dieser Ausgaben und entsprechende Belege zum Nachweis dieser Ausgaben vorlegen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgaben zu erstatten, wenn keine Belege für diese Ausgaben vorliegen. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, trägt der Beitragende die alleinige Verantwortung für alle Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, einschließlich der Ausgaben, die dem Beitragenden im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung entstehen. Abgesehen von den Beträgen, die gemäß Anhang A an den Beitragenden zu zahlen sind, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Zahlungen jeglicher Art für den Erwerb, die Ausübung oder die Nutzung der dem Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte zu leisten. Der Beitragende ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit der vom Unternehmen gezahlten Vergütung für Dienstleistungen anfallen.

5. Eigentumsrechte

Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten Leistungen sowie alle Ergebnisse und Erträge dieser Leistungen, einschließlich der Artikel (das "Arbeitsergebnis"), werden speziell vom Unternehmen bestellt und in Auftrag gegeben und gelten im vollen gesetzlich zulässigen Umfang, einschließlich und ohne Einschränkung des deutschen Urheberrechts (in seiner jeweils gültigen Fassung), als "Auftragsarbeiten". Dementsprechend ist das Unternehmen Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Arbeitsergebnissen und allen davon abgeleiteten Werken. Soweit das Eigentum an einem Werk nicht gesetzlich auf das Unternehmen übergeht, überträgt der Autor hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Betriebsgeheimnisse und sonstiger geistiger Eigentumsrechte an diesem Werk an das Unternehmen.

Während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung erklärt sich der Autor bereit, formelle Abtretungen von Rechten an geistigem Eigentum für alle Arbeitsprodukte vorzunehmen und solche formellen Abtretungen von Dritten einzuholen, die zu irgendeinem Zeitpunkt Rechte an einem Teil der Arbeiten besessen haben, um alle Rechte an den Arbeiten an das Unternehmen abzutreten, zu übertragen und zu übereignen. Der Autor wird mit seinen Bevollmächtigten, Mitarbeitern und Auftragnehmern entsprechende schriftliche Vereinbarungen treffen, um die Einhaltung dieses Abschnitts 5 zu gewährleisten. Der Beitragende verzichtet hiermit auf alle "moralischen Rechte" an dem Arbeitsergebnis. Soweit Urheberpersönlichkeitsrechte nicht übertragbar oder abtretbar sind, verzichtet der Beitragende hiermit auf die Geltendmachung aller Urheberpersönlichkeitsrechte und verpflichtet sich, während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung keine auf Urheberpersönlichkeitsrechten beruhenden Klagen zu unterstützen, aufrechtzuerhalten oder zuzulassen, die der Beitragende in Bezug auf das Werk besitzt. Der Beitragende gewährt dem Unternehmen hiermit das unentgeltliche Recht, den Namen und das Bild des Autors auf jede Art und Weise, für jedes Medium, jedes Produkt, jedes Mittel oder jede Methode, die heute bekannt sind oder in Zukunft geschaffen werden, im gesamten Universum in Verbindung mit der Ausübung der Rechte des Unternehmens aus diesem Vertrag, einschließlich der Nutzung des Werkes durch das Unternehmen, zu verwenden. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages ist das Unternehmen nicht verpflichtet, das Arbeitsergebnis in irgendeiner Weise zu nutzen. Der Autor hat keinen Anspruch auf Erlöse, die das Unternehmen oder ein Dritter aus der Nutzung des Werkes erzielt.

6. Anwendbarkeit auf frühere Artikel

Der Autor erklärt sich damit einverstanden, dass, wenn und soweit er Dienstleistungen für das Unternehmen erbracht hat, die "Dienstleistungen" gewesen wären, wenn sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung erbracht worden wären, und der Autor Artikel im Namen oder zugunsten des Unternehmens verfasst hat, die "Arbeitsprodukte" gewesen wären, wenn sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung verfasst wurden, solche Artikel als "Arbeitsprodukte" im Sinne dieser Vereinbarung gelten und diese Vereinbarung auf solche Artikel Anwendung findet, als wären sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung verfasst worden. Der Autor erkennt ferner an, dass er für alle während dieses Zeitraums erbrachten Leistungen vollständig entschädigt wurde.

7. Zusicherungen und Garantien; Entschädigung

Der Autor sichert zu und gewährleistet, dass: (a) der Autor das uneingeschränkte Recht, die Vollmacht und die Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen; (b) der Abschluss dieses Vertrages nicht gegen eine andere Vereinbarung verstößt, an der der Autor beteiligt ist; (c) der Autor autorisiert und befugt ist, die Dienstleistungen zu erbringen; (d) der Autor die Befugnis hat, die in diesem Vertrag gewährten Rechte zu gewähren und dem Unternehmen alle in diesem Vertrag vorgesehenen Rechte zu übertragen, und zwar frei von allen Ansprüchen, Belastungen, Belastungen und Rechten Dritter; und (e) vom Unternehmen keine Zahlungen an Dritte für die Ausübung der in diesem Vertrag gewährten Rechte zu leisten sind. Falls der Autor vom Unternehmen aufgefordert wird, von Dritten Freigaben für die Nutzung von Arbeitsergebnissen einzuholen, sichert der Autor zu, dass er diese Freigaben vor der Lieferung von Arbeitsergebnissen an das Unternehmen eingeholt hat und dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, für diese Freigaben, die in diesen Freigaben eingeräumten Rechte oder die Nutzung der Arbeitsergebnisse Gebühren zu zahlen oder eine andere Form der Gegenleistung an Dritte zu erbringen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch das Unternehmen besteht der einzige Anspruch des Autors in der Zahlung von Schadensersatz und nicht in einer Unterlassungsklage. Der Autor hält das Unternehmen und alle Nachfolger, Rechtsnachfolger, Lizenznehmer oder Unterlizenznehmer des Unternehmens schadlos von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und angemessene Anwaltsgebühren, die sich aus einem Verstoß oder einer Behauptung ergeben, die, wenn sie zuträfe, einen Verstoß des Autors gegen eine in dieser Vereinbarung gegebene Garantie, Zusicherung oder sonstige Vereinbarung belegen würde.

8. Unabhängiger Auftragnehmer

Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der Autor ein unabhängiger Auftragnehmer ist und dass nichts in dieser Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis, ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine Agentur zwischen den Parteien darstellt. Keine der Parteien hat das Recht, die Befugnis oder die Vollmacht, zu irgendeinem Zeitpunkt im Namen der anderen Partei zu handeln oder diese zu vertreten. Das Unternehmen schließt im Namen des Autors keine Arbeiterunfall- oder andere Versicherung ab, und der Autor ist allein für alle Zahlungen, Leistungen und Versicherungen verantwortlich, die für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuern oder andere Einbehalte, Arbeitslosigkeit, Gehaltszahlungen und andere damit verbundene Ausgaben. Im Falle einer Verletzung, Krankheit, Invalidität oder eines Todesfalls des Autors, der sich aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ergibt, stellt der Autor das Unternehmen (und seine Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Nachfolger und Zessionare sowie deren jeweilige Anteilseigner, leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter (die "Unternehmensparteien") unwiderruflich frei und hält es in jeder Hinsicht schadlos. Der Autor stellt die Unternehmensparteien von allen Ansprüchen frei, die sich aus Verletzungen, Krankheiten, Behinderungen oder Todesfällen Dritter ergeben, die der Autor bei der Erbringung seiner Dienstleistungen verursacht hat. Der Autor erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung nicht durch eine Gewerkschaft oder einen Tarifvertrag geregelt wird und dass das Unternehmen dem Autor keine von der Gewerkschaft geforderten Restbeträge, Wiederverwendungsgebühren, Renten, Gesundheits- und Sozialleistungen oder andere Leistungen/Zahlungen zahlt.

9. Gutschrift; Änderungen

Die Gewährung von Gutschriften an den Autor liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Frage, ob eine solche Gutschrift gewährt wird oder nicht. Das Versäumnis des Unternehmens, dem Autor eine Gutschrift zu erteilen, stellt keine Verletzung dieser Vereinbarung durch das Unternehmen dar. Der Autor erkennt an, dass das Unternehmen alle Änderungen oder Ergänzungen an den vom Autor erstellten Artikeln vornehmen kann, die es für notwendig erachtet.

10. Vertraulichkeit

"Vertrauliche Informationen" bedeutet: die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Anlage A; alle geschützten oder vertraulichen Informationen, die dem Autor vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf die Werbekunden und Partner des Unternehmens beziehen; und alle Informationen, die der Autor im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen erfährt oder erhält. Der Autor wird die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistungen verwenden. Der Autor wird vertrauliche Informationen nur an seine Mitarbeiter und Finanz- und Rechtsberater weitergeben, die diese Informationen kennen müssen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen oder es ist notwendig, um geltende Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines zuständigen Gerichts einzuhalten; in diesem Fall wird der Autor das Unternehmen davon in Kenntnis setzen und die vertrauliche Behandlung dieser Informationen beantragen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Autor nicht verpflichtet, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln, die: (a) allgemein verfügbar oder der Öffentlichkeit bekannt sind oder werden, ohne dass der Autor unrechtmäßig gehandelt hat; (b) dem Autor bereits vorher bekannt waren; (c) vom Autor unabhängig entwickelt wurden, ohne auf die vertraulichen Informationen Bezug zu nehmen; oder (d) dem Autor rechtmäßig von einem Dritten offengelegt wurden, der dem Unternehmen gegenüber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

11. Weitergeltung

Dieser Abschnitt 11 und die Abschnitte 5, 7, 8, 9, 10 und 12 überdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung.

12. Sonstiges

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Jede Ergänzung, Änderung oder Abänderung dieses Abkommens bedarf der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Parteien. Der Verzicht einer Vertragspartei auf die Verletzung einer Bestimmung dieses Abkommens durch die andere Vertragspartei ist nicht als fortgesetzter Verzicht zu werten. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages, und für den Fall, dass eine Bestimmung für ungültig oder anderweitig rechtswidrig befunden wird, bleibt dieser Vertrag in Kraft und wird in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen so ausgelegt, als ob die ungültige oder rechtswidrige Bestimmung nicht enthalten wäre. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Hauptwohnsitz hat, bleiben unberührt. Hatte der Autor seinen Hauptwohnsitz oder ständigen Aufenthalt zuvor in Deutschland und hat er diesen entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Verbrauchers. Der Autor und das Unternehmen erklären sich damit einverstanden, in allen Streitfällen zwischen dem Autor und dem Unternehmen auf ein Schwurgerichtsverfahren zu verzichten. Der Autor darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder ganz noch teilweise abtreten, delegieren oder unter vergeben. Diese Vereinbarung ist für das Unternehmen frei übertragbar. Dieses Abkommen ist für die Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und kommt ihnen zugute. Dieses Abkommen kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, die zusammen eine einzige Vereinbarung zwischen den Parteien bilden. Elektronische und faksimilierte Unterschriften sind verbindlich. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht zu berücksichtigen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass dieses Abkommen vollständig von den Vertragsparteien ausgehandelt wurde und daher keine Bestimmung dieses Abkommens gegen eine Vertragspartei ausgelegt wird, weil diese oder ihr gesetzlicher Vertreter diese Bestimmung verfasst hat. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, sind die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind, nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die jetzt oder in Zukunft gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht vorgesehen sind. Alle Mitteilungen, Bekanntmachungen und Offenlegungen, die nach dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform und gelten als zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte erfolgt: (a) wenn sie persönlich oder durch einen Boten oder über Nacht durch einen anerkannten kommerziellen Spediteur zugestellt werden; (b) drei (3) Tage nach der Versendung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein; oder © wenn sie per elektronischer Post oder per Fax empfangen und telefonisch oder per Antwort-E-Mail bestätigt werden, wobei sie in allen Fällen an die auf der ersten Seite dieser Vereinbarung angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse gerichtet sind, die eine Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gemäß diesem Satz angegeben hat.