Teilnahmebedingungen für das Beitragsprogramm
1. Laufzeit
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und bleibt in vollem Umfang gültig, bis eine der Parteien die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt.
2. Aufschiebende Bedingungen
Die Verpflichtungen von ZAP-Hosting ("Unternehmen") aus dieser Vereinbarung stehen ausdrücklich unter der Bedingung, dass Folgendes erfüllt ist: die vollständige Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien sowie die Fertigstellung und Übermittlung aller von ZAP-Hosting geforderten Einwanderungs-, Steuer- und sonstigen relevanten Dokumente durch den Autor.
3. Leistungen
Der Autor ("Contributor") wird von Zeit zu Zeit originale Artikel („Artikel“) an das Unternehmen zur Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens übermitteln (die „Leistungen“). Die Leistungen des Autors im Rahmen dieser Vereinbarung werden unter den hier festgelegten Bedingungen und in jedem Fall professionell erbracht. Diese Leistungen umfassen auch das Einholen von Freigaben, Genehmigungen und Zustimmungen Dritter, die für die uneingeschränkte Nutzung und Verbreitung der Artikel durch das Unternehmen erforderlich sind (z. B. Veröffentlichungsfreigaben) (zusammen „Freigaben“).
4. Bezahlung
Während der Laufzeit dieser Vereinbarung zahlt das Unternehmen dem Contributor den in Anlage A angegebenen Satz für jeden Artikel (der „Satz“). Das Unternehmen zahlt dem Autor den Satz für einen Artikel [bis zum 60. Tag nach Ende des Kalendermonats, in dem der Artikel veröffentlicht wurde]. Falls das Unternehmen schriftlich die Erstattung von Auslagen genehmigt hat, muss der Contributor innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Artikels eine detaillierte Aufstellung dieser Auslagen sowie entsprechende Belege vorlegen. Ohne Belege besteht keine Verpflichtung des Unternehmens zur Erstattung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt, trägt der Contributor alle Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entstehen, einschließlich der Auslagen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Vereinbarung. Abgesehen von den in Anlage A festgelegten Zahlungen ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Zahlungen jeglicher Art für den Erwerb, die Ausübung oder Verwertung der hier eingeräumten Rechte zu leisten. Der Contributor ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Vergütung für die Leistungen durch das Unternehmen anfallen.
5. Eigentum
Die Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung sowie alle daraus resultierenden Ergebnisse und Erträge, einschließlich der Artikel (das „Werkprodukt“), sind speziell vom Unternehmen in Auftrag gegeben und gelten im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere nach deutschem Urheberrecht (in der jeweils gültigen Fassung), als „Auftragswerke“. Dementsprechend besitzt das Unternehmen alle Rechte, Titel und Interessen am Werkprodukt sowie an allen daraus abgeleiteten Werken. Soweit das Eigentum an einem Werkprodukt nicht kraft Gesetzes auf das Unternehmen übergeht, überträgt der Autor hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheber-, Marken-, Patent-, Geschäftsgeheimnis- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an diesem Werkprodukt, an das Unternehmen.
Während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Contributor, formelle Abtretungen geistiger Eigentumsrechte für alle Werkprodukte zu unterzeichnen und von Dritten, die jemals Rechte an Teilen des Werkprodukts hatten, entsprechende Abtretungen einzuholen, um alle Rechte am Werkprodukt an das Unternehmen zu übertragen. Der Autor wird mit seinen Agenten, Mitarbeitern und Auftragnehmern entsprechende schriftliche Vereinbarungen treffen, um die Einhaltung dieses Abschnitts 5 zu gewährleisten. Der Contributor verzichtet hiermit auf alle „Urheberpersönlichkeitsrechte“ am Werkprodukt. Soweit solche Rechte nicht übertragbar sind, verzichtet der Contributor hiermit und verpflichtet sich, diese Rechte weder geltend zu machen noch zu unterstützen oder zuzulassen, während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung. Der Contributor gewährt dem Unternehmen das gebührenfreie Recht, den Namen und das Bild des Autors in jeglicher Form, Medien, Produkten, Mitteln oder Methoden, jetzt bekannt oder zukünftig entwickelt, weltweit und zeitlich unbegrenzt im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte des Unternehmens aus dieser Vereinbarung zu verwenden, einschließlich der Nutzung des Werkprodukts. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung ist das Unternehmen nicht verpflichtet, das Werkprodukt in irgendeiner Weise zu verwenden. Der Autor hat keinen Anspruch auf Erlöse, die das Unternehmen oder Dritte aus der Nutzung des Werkprodukts erzielen.
6. Anwendbarkeit auf frühere Artikel
Der Autor stimmt zu, dass, falls er bereits Leistungen für das Unternehmen erbracht hat, die als „Leistungen“ im Sinne dieser Vereinbarung gelten würden, und Artikel im Auftrag oder zum Nutzen des Unternehmens verfasst hat, die als „Werkprodukt“ gelten würden, diese Artikel hiermit als „Werkprodukt“ gelten und diese Vereinbarung auf diese Artikel angewendet wird, als wären sie während der Laufzeit dieser Vereinbarung verfasst worden. Der Autor bestätigt ferner, dass er für alle in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen vollständig vergütet wurde.
7. Zusicherungen und Gewährleistungen; Freistellung
Der Autor sichert zu und gewährleistet, dass: (a) er die volle Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen; (b) der Abschluss dieser Vereinbarung keine anderen Vereinbarungen verletzt, an denen der Autor beteiligt ist; (c) er berechtigt ist, die Leistungen zu erbringen; (d) er die Rechte, die in dieser Vereinbarung eingeräumt werden, frei von Ansprüchen, Belastungen, Pfandrechten und Rechten Dritter an das Unternehmen übertragen kann; und (e) keine Zahlungen von Seiten des Unternehmens an Dritte für die Ausübung der hier eingeräumten Rechte fällig werden. Falls der Autor vom Unternehmen verpflichtet wird, Freigaben von Dritten für die Nutzung eines Werkprodukts einzuholen, sichert der Autor zu, dass er diese Freigaben vor der Übergabe des Werkprodukts an das Unternehmen eingeholt hat und dass das Unternehmen keine Gebühren oder sonstige Gegenleistungen an Dritte für diese Freigaben oder die Nutzung des Werkprodukts zahlen muss. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch das Unternehmen ist der alleinige Rechtsbehelf des Autors die Geltendmachung von Schadensersatz, nicht jedoch eine Unterlassungsverfügung. Der Autor stellt das Unternehmen sowie dessen Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und Lizenznehmer von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die aus einem Verstoß oder einer behaupteten Verletzung dieser Zusicherungen und Vereinbarungen durch den Autor entstehen.
8. Selbstständiger Auftragnehmer
Die Parteien erkennen an, dass der Autor ein selbstständiger Auftragnehmer ist und diese Vereinbarung keine Arbeits-, Gemeinschafts-, Partnerschafts- oder Agenturbeziehung begründet. Keine Partei hat das Recht, die andere Partei zu vertreten oder in deren Namen zu handeln. Das Unternehmen schließt keine Sozialversicherungen oder sonstige Versicherungen für den Autor ab; der Autor ist allein verantwortlich für alle Zahlungen, Leistungen und Versicherungen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, einschließlich Steuern, Abgaben, Arbeitslosenversicherung, Gehaltszahlungen und sonstiger damit verbundener Kosten. Im Falle von Verletzungen, Krankheiten, Behinderungen oder Tod des Autors im Zusammenhang mit den Leistungen entbindet der Autor das Unternehmen und dessen verbundene Parteien vollständig von jeglicher Haftung. Der Autor stellt das Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei, die durch Verletzungen, Krankheiten, Behinderungen oder Tod Dritter verursacht wurden, die durch den Autor bei der Leistungserbringung entstanden sind. Der Autor bestätigt, dass diese Vereinbarung nicht durch Tarifverträge oder Gewerkschaftsvereinbarungen geregelt ist und das Unternehmen keine tariflich vorgeschriebenen Zahlungen oder Leistungen an den Autor leistet.
9. Namensnennung; Änderungen
Eine Namensnennung des Autors erfolgt nach alleinigem Ermessen des Unternehmens, einschließlich der Entscheidung, ob eine solche Namensnennung erfolgt oder nicht. Das Ausbleiben einer Namensnennung stellt keinen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Der Autor erkennt an, dass das Unternehmen Änderungen oder Ergänzungen an den vom Autor erstellten Artikeln vornehmen kann, die es für notwendig hält.
10. Vertraulichkeit
„Vertrauliche Informationen“ sind: die Bedingungen dieser Vereinbarung und Anlage A; alle proprietären oder vertraulichen Informationen, die das Unternehmen dem Autor zur Verfügung stellt, einschließlich Informationen zu Werbekunden und Partnern; sowie alle Informationen, die der Autor im Zusammenhang mit der Leistung der Services erfährt. Der Autor darf vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung der Leistungen verwenden und nur an Mitarbeiter sowie Finanz- und Rechtsberater weitergeben, die diese Informationen kennen müssen, außer wenn gesetzlich oder gerichtlich anders vorgeschrieben, wobei der Autor das Unternehmen unverzüglich informiert und vertrauliche Behandlung beantragt. Vertrauliche Informationen sind nicht vertraulich, wenn sie (a) ohne Verschulden des Autors allgemein bekannt werden; (b) dem Autor bereits bekannt waren; (c) vom Autor unabhängig ohne Bezug auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen offengelegt wurden.
11. Fortgeltung
Dieser Abschnitt 11 sowie die Abschnitte 5, 7, 8, 9, 10 und 12 bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung gültig.
12. Sonstiges
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. Ein Verzicht auf Vertragsverletzungen gilt nicht dauerhaft. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Bindende Regelungen des Staates, in dem der Kunde seinen Hauptwohnsitz hat, bleiben unberührt. Wenn der Autor seinen Hauptwohnsitz zuvor in Deutschland hatte und diesen zum Zeitpunkt einer Klage verlegt hat oder sein Wohnsitz unbekannt ist, ist der Gerichtsstand der Wohnort des Verbrauchers. Autor und Unternehmen verzichten auf ein Geschworenengericht in Streitfällen. Der Autor darf diese Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht abtreten, delegieren oder untervergeben. Das Unternehmen kann die Vereinbarung frei abtreten. Diese Vereinbarung bindet und kommt den Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern der Parteien zugute. Die Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein einziges Dokument bilden. Elektronische und Fax-Unterschriften sind bindend. Überschriften dienen nur der Übersicht und beeinflussen nicht die Auslegung. Beide Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung vollständig ausgehandelt wurde und keine Bestimmung gegen eine Partei ausgelegt wird, weil diese sie verfasst hat. Die Rechte und Rechtsmittel der Parteien sind nicht exklusiv und ergänzen gesetzliche oder sonstige Rechte. Alle Mitteilungen erfolgen schriftlich und gelten als zugestellt, sobald sie (a) persönlich, per Bote oder Overnight-Service eines anerkannten Anbieters übergeben wurden; (b) drei Tage nach Versand per Einschreiben mit Rückschein; oder (c) bei Empfang per E-Mail oder Fax und telefonischer oder E-Mail-Bestätigung, jeweils an die auf der ersten Seite angegebene Adresse oder eine schriftlich mitgeteilte andere Adresse.